Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung Anwendung auf alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit Arbeitskräftevermittlungen, Personalberatungen und Consulting-Leistungen durch die pharma-education Training & Consulting GmbH Unit job-point, mit Sitz in 1230 Wien, Anton-Baumgartner-Straße 125/2, im Folgenden kurz job-point genannt. Die AGB gelten ebenso für alle weiteren Verträge, Absprachen und Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit Arbeitskräftevermittlungen, Personalberatungen und Consulting-Leistungen getroffen werden. Mit Vertragsabschluss, spätestens mit Inanspruchnahme der Leistung, gelten die AGB als angenommen und werden Bestandteil des Vertrages zwischen job-point und dem Auftraggeber. Änderungen, Abweichungen und Ergänzungen zu diesen AGB werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch job-point Vertragsinhalt. 

2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch Unterschrift des Angebotes, der Vereinbarung oder der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber bzw. durch die elektronische Bestellung des Auftraggebers beispielsweise über das job-point Portal auf www.job-point.at zustande. Jedenfalls kommt der Vertrag aber durch Aufnahme der Beschäftigung (selbständig oder unselbständig) eines von job-point präsentierten Kandidaten beim Auftraggeber zustande.

3. Verrechnung
Das Honorar richtet sich nach dem im Auftrag vereinbarten Preis. Sämtliche angeführten Honorare verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Als von job-point vermittelt gilt ein Kandidat, wenn der Auftraggeber in einem Zeitraum von zwölf Monaten ab erstmalig erfolgter Präsentation mit dem durch job-point vorgestellten Kandidaten ein Beschäftigungsverhältnis (selbständig oder unselbständig) eingeht. Ein Honoraranspruch seitens job-point entsteht auch dann zur Gänze, wenn ein Dritter, an den der Auftraggeber Bewerbungsunterlagen bzw. Kontaktdaten weitergegeben hat, mit einem von job-point vorgestellten Kandidaten einen Beschäftigungsvertrag (selbständig oder unselbständig) abschließt, oder wenn ein von job-point vorgestellter Kandidat vom Auftraggeber für eine andere Position, als die für die er ursprünglich vorgestellt wurde, eingestellt bzw. selbständig oder unselbständig beschäftigt wird.
Der Auftraggeber ist verpflichtet job-point unverzüglich zu informieren, sobald er sich für einen von job-point präsentierten Kandidaten entscheidet, spätestens jedoch am Tag des Dienstantrittes. Im Falle der Unterlassung dieser fristgerechten Verständigung verpflichtet sich der Auftraggeber das doppelte Honorar vom Auftragswert zu leisten.
Die Verrechnung erfolgt im Nachhinein. Es gelten Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. ab dem Tage der Fälligkeit als vereinbart. 

4. Haftung
job-point haftet nicht für einen bestimmten Erfolg beim Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses. Ebenso haftet job-point nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch einen vermittelten Kandidaten im Zusammenhang mit dessen Tätigkeit verursacht werden. job-point kann keine Haftung für die Richtigkeit der Unterlagen des Kandidaten übernehmen. Davon ausgenommen haftet job-point für sich aus Vertrag und/oder Gesetz nur insofern, falls job-point eine vertragswesentliche Kardinalpflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt oder der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wird.

5. Datenschutz
Der Auftraggeber ist ausdrücklich damit einverstanden und erteilt seine Zustimmung, dass seine Daten wie Firmenname, Ansprechpartner und Anschrift für Zwecke der Erfüllung sämtlicher wechselseitiger Rechte und Pflichten aus dem mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag erhoben, übermittelt, verarbeitet und verwendet werden.
Bewerbungsunterlagen inklusive sämtlicher Persönlichkeitsprofile, Testauswertungen und sonstige den Kandidaten betreffende Dokumente und Informationen, die dem Auftraggeber seitens job-point übermittelt werden, sind vertraulich zu behandeln und bei Nichtgebrauch umgehend an job-point zu retournieren bzw. zu vernichten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die den Kandidaten betreffenden Unterlagen weder an Dritte weiterzugeben, zu behalten oder zu kopieren. Beide Vertragsparteien unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung.

6. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Gerichtsstand für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen job-point und dem Auftraggeber ist das für 1230 Wien sachlich und örtlich zuständige Gericht. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen bzw. des UN-Kaufrechtes. Die Vertragssprache ist deutsch.

7. Schriftform
Jegliche Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

8. Salvatorische Klausel
Die allfällige Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit bzw. Nichtigkeit einzelner, vorstehender Bestimmungen, berührt die Gültigkeit des Vertrages und die der übrigen Bedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren bzw. nichtigen Bestimmung tritt eine Wirksame, die dieser nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

9. Hinweise zur Sprachregelung
Im Sinne der leichteren Lesbarkeit wurde in diesen AGB auf die Unterscheidung in weibliche und männliche Schreibweise verzichtet und jeweils die männliche Form verwendet. Das betreffende Wort bezieht sich jedoch auf beide Geschlechter.

 

Fassung vom 31. Juli 2015                                    
Vers.1.15-31.07.2015

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